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Presse
Von der Wertschätzung
gegenüber Bewerbenden
«Du kannst einen anderen nur dann verstehen, wenn du einige Meilen
in seinen Mokassins gelaufen bist» lautet eine Indianerweisheit. Nur
Ethik und Sozialkompetenz schaffen bei der Evaluation von Arbeitskräften
optimale Voraussetzungen für alle Beteiligten. Von Mario Di Santo
Auch in Zukunft wird sich der Arbeitsmarkt weiter
verschärfen, die zunehmende Internationalisierung den
Wettbewerbsdruck der Unternehmen erhöhen und dynamische
Anforderungen an die Mitarbeitenden stellen.
Diese Entwicklung betrifft auch den Bereich der Unternehmens-
und Personalberatung. Ethik (Moralität des Handelns)
und Sozialkompetenz (in einer zwischenmenschlichen
Situation angepasst agieren und reagieren) werden daher mit
Recht schon lange vom Arbeitgeber, vom Kader, von den
Personalberatenden gefordert und nicht selten in die
Firmenphilosophie eingeschrieben. Es stellen sich daher
die Fragen, weshalb so viele Stellensuchende zunehmend
frustriert und verunsichert einen Bewerbungsprozess
durchlaufen und weshalb Arbeitgeber vermehrt Stellen
nicht besetzen können und sich mit mangelnder Loyalität
und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden konfrontiert
sehen. Um dies zu beantworten, muss das Selektionsverfahren
für eine Arbeitskraft genauer untersucht werden.
Es ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle
Aufgabe für ein Unternehmen respektive eine Unternehmensberatung,
eine geeignete Stellenbewerberin oder
einen Stellenbewerber auf deren Leistungspotenzial –
Führungsqualität, kognitive Fähigkeiten, Motivation und
Persönlichkeit – zu beurteilen. Und sie ist umso komplexer,
als harte Fakten (quantitative und qualitative Leistungsmessgrössen
wie beispielsweise Lebenslauf, Zeugnisse,
Diplome usw.) zwar vergleichbar sind, aber für eine seriöse
Beurteilung zu wenig Informationen über die in Frage kommende
Person und ihre Persönlichkeit liefern.
Weitgesteckter Aufgabenbereich
Es ist schlüssig, dass alle Beteiligten in einer wechselseitigen
Beziehung zueinander stehen und befriedigende
Resultate nur über eine kooperative Zusammenarbeit
erzielt werden können. Die Unternehmensberatenden beginnen
deshalb bereits bei der Analyse der Arbeitgeber
und des Aufgabenbereichs für die vakante Stelle. Ein Aufgabengebiet
wird durch neue Erkenntnisse («Braucht es
die alten Musskriterien?») differenzierter, gleichzeitig
(beispielsweise durch Kompromisse) auch weiter gesteckt.
Dies ist unabdingbar, denn die daraus resultierende – offen
formulierte und auch emotional zu erfassende – Stellenbeschreibung
(Inserat) des Anforderungs- und Persönlich-
keitsprofils soll möglichst viele geeignete Bewerbende
erreichen. Überdies jene, die Potenzial haben und das
Angebot hoch motiviert als Chance begreifen. Damit öffnet
sich der Markt, und das bringt Nutzen, für alle. Zeit muss
dort eingesetzt werden, wo sie sinnvoll ist und effektiv
wirkt: bei den Kandidatinnen und Kandidaten.
Klare Informationen für die Bewerbenden
Ein Zeitplan über die gesamten Prozessphasen verschafft
dem Unternehmen die Klarheit, ab wann mit der
neuen Mitarbeitenden zu rechnen ist; er ist auch für die
Kandidaten bedeutsam. Will man die erwähnte Wertschätzung
als Versprechen gegenüber den Bewerbenden einlösen,
beginnt diese für sie bereits mit einer unmittelbaren
Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung und einem offenen
Ohr für Fragen zum Stellenprofil sowie Rückrufe. Sorgfältig
formulierte Briefe, gegebenenfalls für eine Absage
(beispielsweise auch mit Feedback zur Qualität des
Dossiers), und das Retournieren der Unterlagen kommen ergänzend
hinzu. Nachdem das Bewerbungsmaterial
eingehend geprüft (selbstredend werden keine EDV-basierenden
Selektionsverfahren eingesetzt), ausgewertet und
möglicherweise durch ein zusätzliches Telefongespräch
gestützt wurde, kommt es zu einem Interview mit den
geeigneten Bewerbenden. Dort werden sie über die Zeiträume
der einzelnen Prüfphasen informiert, damit sie wissen,
wann mit einem (Zwischen-) Entscheid zu rechnen ist. Das
schafft Verbindlichkeit und nimmt Selektionsberufene in die
Verantwortung einer termingerechten Rückmeldung. Auf
diese Weise werden Bewerbende nicht unnötig hingehalten
(zermürbende Gänge zum Briefkasten) und Hoffnung wird
nicht in Verunsicherung verkehrt. Zudem spricht es für die
Professionalität und Ernsthaftigkeit eines Selektionsverfahrens
und dies wiederum für die neuen Arbeitgeber.
Alle Stellenbewerbenden wünschen sich von einem
Eignungsgespräch eine objektive Beurteilung, ob dieses
nun von einem Arbeitgeber direkt geführt wird oder diese
Aufgabe an eine Fachperson delegiert wurde. Die Beurteilung
ist abhängig von der Wahrnehmung des Interviewpartners.
Um es vorweg zu nehmen: Wahrnehmung ist
subjektiv und geprägt von der eigenen Lebensgeschichte,
den persönlichen Erfahrungen und durchdrungen von mehr
oder weniger gesellschaftsrelevanten Mustern. Doch
Wahrnehmung lässt sich schulen, durch Erfahrung verfeinern,
und der Verstand hilft, die anfallenden Informationen
dem richtigen Kontext zuzuordnen. Diese
Wahrnehmung sorgt zudem dafür, den Menschen in seinen
verschiedenen Facetten zu erfassen, um für die Fragestellung
ein möglichst umfassendes Bild von ihm zu erhalten.
An der Wahrnehmung sind verschiedene Sinne beteiligt.
Es ist nachvollziehbar, dass in einem Beurteilungsgespräch
vor allem die Augen als visuelle Quelle und die
Ohren, die akustische Informationen (Stimme, Intonation,
Wortwahl) liefern, beteiligt sind. Natürlich können auch
Tastsinn (feuchte Hände) und Geruchssinn (starkes
Parfum) weitere Indikatoren sein. Auch hier gilt es, den
Menschen aufgrund seines äusseren Erscheinungsbilds
nicht abzuurteilen. Nützlich für die Kandidaten kann jedoch
sein, die Signale, die damit ausgesendet werden, im
späteren Gespräch zu thematisieren. Das wird geschätzt
und erweist sich als hilfreich. So könnte ein Aussendienstmitarbeitender
etwa durch einen markanten Ohrring beim
künftigen Arbeitgeber und somit bei einem Kundenkontakt
auf Ablehnung stossen.
Sitzen die Kandidaten dem Interviewpartner gegenüber,
ist ein offenes Gespräch entscheidend. Es ist eine
Frage der Professionalität und des Anstands, dass sich der
Interviewpartner eingehend (Studium des Dossiers) vorbereitet
hat und respektvoll mit den Bewerbenden umgeht.
Das beinhaltet, dem Gespräch und der Gesprächsentfaltung
mit den Kandidaten genügend Zeit einzuräumen.
Nicht selten treiben die Bewerbenden einen enormen
zeitlichen Aufwand und sind zu Recht frustriert, wenn sie
sich durch kurze, oberflächliche Interviews abgefertigt
fühlen. Personalberatende, die sich selber am liebsten
zuhören, sorgen ebenso für Unmut und lähmen eine
konstruktive Auseinandersetzung.
Anregende Auseinandersetzungen
Ein Interview sollte mit dem Résumé des Anforderungsprofils
beginnen, doch bringt ein starr geplanter
Gesprächsablauf selten tief greifende Informationen und
stört den natürlichen Gesprächsfluss. Viel wichtiger sind
Aufmerksamkeit und ehrliches Interesse – dadurch fühlen
sich die Bewerbenden im Selektionsprozess ernst genommen.
Das Gespräch soll sich individuell entwickeln dürfen,
ohne dabei die – für beide Seiten – belangvollen Fragen
ausser Acht zu lassen. Kandidaten sind dann auch bereit,
offen auf gestellte Fragen zu antworten und ihre Schwächen
zu thematisieren. Es können durchaus diskursive
Auseinandersetzungen entstehen, die sich für alle Beteiligten
anregend gestalten. Auch wenn die Bewerbenden nicht
über eine erste Gesprächsrunde hinauskommen und anschliessend
eine begründete Absage erhalten, muss diese
so nicht als negativ empfunden werden. Ein Beurteilungsgespräch
darf einen Menschen nie demoralisieren oder
sich als Fallstrick für seine weitere Entfaltung auswirken.
Seriöse Verfahren können den Bewerbenden nebst einer
Standortbestimmung gleichzeitig ihr Entwicklungspotenzial
aufzeigen und sich durchaus motivierend, etwa
durch eine Weiterbildung, auf ihre weitere Laufbahn auswirken.
Die Selektionsstrategie entscheidet, ob zu den Eignungsinterviews
ein Assessment den anschliessenden
Prozess begleiten. Ist dies gegeben, muss es fundiert und
praxiserprobt sein, und der Assessor muss über genügend
Erfahrung verfügen. Dabei ist es wünschenswert, dass die
Testverfahren und die Eignungsgespräche (Vier-Augen-
Prinzip) voneinander unabhängig durchgeführt werden, um
am Ende ein möglichst wertneutrales Urteil zu gewährleisten.
Die Bewerbenden ernst nehmen und respektieren
In einer weiteren Phase werden Referenzen von
Drittpersonen eingeholt und zusammen mit den Bewerbungsunterlagen
und einer umfangreichen Beurteilung
für das Gespräch beim Arbeitgeber vorgeschlagen.
Die Kandidaten werden möglichst umfassend, also mit
allen Stärken und Schwächen, abgebildet. Es kann sein,
dass die Schwächen (etwa Schreibfehler) für den Job
irrelevant sind; diese aber zu benennen, nimmt den
Kandidaten den Druck auf den Anspruch, in allen Bereichen
pefekt zu sein, oder es gibt den nötigen Input zur
Verbesserung.
Ethik und Sozialkompetenz verkommen nicht zu
Worthülsen, wenn die Bewerbenden in einem Selektionsverfahren
ernst genommen werden und man ihnen mit
Respekt begegnet. Harte Managementregeln und Rasterdenken
gehören hinterfragt, wenn man Menschen nicht als
Ware verstanden haben will. Gerade bei einer Vielzahl von
vergleichbaren harten Fakten nützt allen beteiligten Personen
eine Beurteilung, die über eine ernsthafte und unvoreingenommene
Auseinandersetzung zustande gekommen
ist. Abgelehnte Kandidaten schätzen ein ehrliches, konstruktives
Feedback. Unbegründete Absagen oder diffuse Antworten
irritieren und tragen der Verantwortung gegenüber
Bewerbenden kaum Rechnung. Sie rechnen sich auch
nicht, denn damit entsteht für das Unternehmen Imageschaden.
Motivation und Leistung entfalten sich nur im
Zusammenspiel mit Wertschätzung bestmöglich; ist diese
gegeben, entsteht Mehrwert für alle. Ganz einfach.
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